Wartungsvorschriften für Rauchwarnmelder:
6.1 "Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, ( höchstens ± 3 Monaten) einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen."
Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren
6.2.1 "Dazu gehört mindestens eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (keine Abdeckungen durch Flusen und Staub), eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern."
6.2.2 "Wird eine Verschmutzung der Raucheindringöffnungen festgestellt, so sind diese nach Herstellerangaben zu reinigen."