Rauchwarnmelder allg.Info´s - Zepf-Brandschutz

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:

Rauchwarnmelder allg.Info´s

Brandschutz-Ausstattung > Rauchwarnmelder
Wartungsvorschriften für Rauchwarnmelder:

DIN 14676
zu Kapitel 6

6.1 "Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, ( höchstens ± 3 Monaten) einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen."

Die Ergebnisse der Überprüfung und Maßnahmen sind zu dokumentieren

6.2.1 "Dazu gehört mindestens eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (keine Abdeckungen durch Flusen und Staub), eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern."

6.2.2 "Wird eine Verschmutzung der Raucheindringöffnungen festgestellt, so sind diese nach Herstellerangaben zu reinigen."
 
Copyright 2015. All rights reserved.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü